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BelWertV: Erleichterungen bei Kleindarlehen geplant |
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Montag, 07 September 2009 |
Die BaFin plant, die Beleihungswertermittlungsverordnung
(BelWertV) zu ändern und die Ermittlung des Beleihungswertes für
kleinere Kredite zu vereinfachen.
So sollen Institute künftig bei Krediten unter 400.000 Euro auf die
Innenbesichtigung des zu bewertenden Objektes verzichten können.
Voraussetzung ist allerdings, dass die wesentlichen Bewertungsparameter
hinreichend bekannt sind. Außerdem darf die Immobilie nicht älter als
zehn Jahre sein – falls doch, muss ein Abschlag von mindestens 10 % auf
das Ergebnis der Beleihungswertermittlung vorgenommen werden. Die
endgültige Zustimmung des BMF steht noch aus, wird aber seitens der
BaFin kurzfristig erwartet.
Die seit August 2006 geltende BelWertV regelt verbindlich die
Ermittlung des Wertes der Immobilien, mit denen Kredite besichert sind,
die in die Dekkungsmasse von Pfandbriefen eingestellt werden. Für
andere Immobiliensicherheiten ist sie indes nicht allgemein
verbindlich. Die BelWertV legt fest, dass ein Objekt im Rahmen seiner
Wertermittlung zu besichtigen ist – was grundsätzlich auch das Innere
der Immobilie einschließt. Die Innenbesichtigung ist wichtig, um
richtig beurteilen zu können, wie das Objekt ausgestattet und erhalten
ist. Banken und Verbände, vor allem der Verband Deutscher
Pfandbriefbanken e. V. (vdp), hatten allerdings die BaFin gebeten zu
prüfen, ob in jedem Fall eine Innenbesichtigung obligatorisch sein
müsse. Diese verursache erhebliche Kosten, die – speziell bei
Kleindarlehen – etwa dem Zinsertrag eines ganzen Jahres entsprächen.
Generell auf eine Innenbesichtigung zu verzichten, wäre nach Ansicht
der BaFin nicht in Frage gekommen, weil dieser die Vorschrift zu
weitreichend gelockert hätte. Allerdings führt § 24 der BelWertV für
Kleindarlehen bereits einige Erleichterungen bei der Ermittlung des
Wertes von wohnwirtschaftlich genutzten Objekten auf. Dieser
Ausnahmen-Katalog soll nun entsprechend erweitert werden.
Die Besichtigung des Inneren des Objektes liefert nachAnsicht der BaFin
bei Kleindarlehen nur wenig zusätzliche Informationen und hat damit
üblicherweise auch nur wenig Einfluss auf das Bewertungsergebnis. Den
Risiken, die ohne Innenbesichtigung verbleiben, kann das Institut mit
vorsichtigen Annahmen bei der Bewertung oder mit einem Abschlag
begegnen. Nach allen zur Verfügung stehenden Informationen ist die
Vergabe von kleineren Wohnungsbaudarlehen generell ein verhältnismäßig
risikoarmes Geschäft. Darum schien es in der Abwägung hinnehmbar, den
Instituten in diesem Zusammenhang diese Vereinfachung zu gewähren –
zumal der § 24 BelWertV sie auch strikt auf Kleindarlehen begrenzt.
Quelle: BaFinJournal 07/09
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