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Zur Unabhängigkeit der Gutachter |
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Donnerstag, 02 Februar 2006 |
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§ 7 BelWertV (E) stellt bestimmte Anforderungen an die Unabhängigkeit des Gutachters. Hiernach muss der Gutachter sowohl vom Kreditakquisitions- und Kreditentscheidungsprozess als auch von Objektvermittlung, -verkauf und -vermietung unabhängig sein.
Ist die geforderte Unabhängigkeit grundsätzlich oder objektbezogen zu verstehen?
Zu dieser Frage hat das BaFin am 24.01.2006 schriftlich Stellung genommen. Hiernach bezieht sich diese Erfordernis nur auf das konkrete Objekt, für das die Beleihungswertermittlung durchgeführt wird. Es steht somit grundsätzlich nicht entgegen, dass der Gutachter die Vermarktung / Vermietung solcher Immobilien durchführt, an deren Bewertung er nicht mitgewirkt hat. |
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 28 Dezember 2011 )
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