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REITG rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft getreten |
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Mittwoch, 20 Juni 2007 |
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Am 1. Juni 2007 wurde das Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen
(REIT-Gesetz - REITG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz ist hiermit rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft
getreten.
Das Artikel-Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen regelt die
Einführung von so genannten Real Estate Investment Trusts (REITs) in Deutschland. Dadurch wird ein Markt für an der
Börse handelbare Immobilien geschaffen. In dem neuen REIT-Gesetz werden gesellschafts- und steuerrechtliche Bestimmungen
für deutsche REITs getroffen.
Das Wesensmerkmal von REITS-Aktiengesellschaften besteht darin, dass
die Gewinne nicht auf Gesellschaftsebene, sondern
beim Anleger besteuert werden. Dabei ist eine Befreiung von der
Körperschafts- und Gewerbesteuerpflicht der REIT-AG
nur dann möglich, wenn sie sich auf ihre Haupttätigkeit beschränkt.
Insbesondere hat sie mindestens 90 Prozent der
Erträge an die Aktionäre auszuschütten, mindestens 75 Prozent ihrer
Erträge aus Immobilien zu erzielen und mindestens
75 Prozent ihres Vermögens in Immobilien anzulegen. An einer solchen
REIT-AG darf sich jeder Aktionär nur mit weniger als
10 Prozent direkt beteiligen. Aus dem Anwendungsbereich sind
inländische Bestandsmietwohnimmobilien ausgeklammert. Dies bedeutet,
dass Mietwohnungen, welche vor dem 1. Januar 2007 gebaut wurden, nicht
von einem REIT erworben werden können.
Ausführliche Informationen zum REITG finden Sie im Monatsbericht des BMF - Mai 2007 Den Gesetzestext finden Sie in Gesetze-im-Internet.de
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 28 Dezember 2011 )
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