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BelWertV: Änderungen gegenüber dem 3. Entwurf |
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Freitag, 02 Juni 2006 |
Zwischen der am 22. Mai 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Endfassung und dem dritten Entwurf der BelWertV vom 16. Januar 2006 bestehen einige wichtige Unterschiede.
- Die Unabhängigkeit bankangestellter Gutachter wurde neu geregelt (? 7 Abs. 2).
- ? 18 (Wertminderungen wegen Baumängel und Bauschäden) wurde ersatzlos gestrichen. Diese sind gemäß ? 4 Abs. 4 auf der Grundlage der für ihre Beseitigung am Wertermittlungsstichtag erforderlichen Aufwendungen oder nach Erfahrungssätzen als gesonderter Wertabschlag am Beleihungswert (nicht am Herstellungswert) zu berücksichtigen.
- Es wurde eine Schlussvorschrift eingefügt, in der die Bezugsquelle der DIN EN ISO/IEC 17024 geregelt ist.
- Das In Kraft treten der Vorschrift wurde auf den 1. August 2006 verschoben.
- Bei den Erfahrungssätzen für Nutzungsdauern von Wohnhäusern wird nun nicht mehr zwischen Geschosswohnanlagen und anderen Wohnhäusern unterschieden. Die Bandbreite wird nun für alle Wohnhäuser mit 25 bis 80 Jahren angegeben.
- Auch bei den Bandbreiten für die Kapitalisierungszinssätze wird nun nicht mehr zwischen Geschosswohnanlagen und Wohnhäusern unterschieden. Die Bandbreite wurde für alle Wohnhäuser auf 5 bis 8 % festgelegt.
In der Rubrik "Vorschriften" finden Sie eine Synopse, in der alle Änderungen rot kenntlich gemacht sind.
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 28 Dezember 2011 )
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