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VÖB ist gegen Zertifizierung |
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Mittwoch, 22 Februar 2006 |
Der VÖB hat in seinem Newsletter IV/2005 zum 2. Entwurf der BelWertV Stellung genommen. Er vertritt die Auffassung, dass dass eine Bestellung oder Zertifizierung der Gutachter durch eine staatliche oder sonstige allgemein anerkannte Stelle nicht erforderlich ist.
Der VÖB schreibt: "Darüber hinaus sollen Gutachter nach ZKA-Meinung ihre Aufgaben selbstständig und unabhängig wahrnehmen sowie außerhalb des Bereichs Markt angesiedelt sein. Wir gehen aber davon aus, dass Gutachter auch an der Prüfung von Sicherheiten bei Krediten mitwirken können, zu denen sie sowohl Gutachten erstellt, an deren Bearbeitung sie mitgewirkt oder bei denen sie selbst kein Gutachten erstellt haben." Zur Zertifizierung meint er, dass Einvernehmen darin bestehe, dass eine Bestellung oder Zertifizierung der Gutachter durch eine staatliche oder sonstige allgemein anerkannte Stelle nicht erforderlich sei, da sich die Pfandbriefbank durch geeignete Nachweise von der Qualität des Gutachters überzeugen müsse. Des Weiteren leht der VÖB auch die vorgesehene Differenzierung von wohnwirtschaftlich genutzten Gebäuden in Wohnhäuser und Plattenbauten ab. Quelle: VÖB-Newsletter IV/2005 (http://www.voeb.de/content_frame/downloads/4_2005.pdf)
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 28 Dezember 2011 )
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